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ABC

Hausrecht und Hausordnung

Airport Business Centre

Impressum

Die Panavia Aircraft GmbH ist Eigentümerin und Betreiberin des Airport Business Centre (im Folgenden kurz „ABC“). 

Als solche ist die Panavia Aircraft GmbH die Inhaberin des Hausrechts für alle Bereiche und Flächen des ABC, die für eine allgemeine Nutzung zugänglich sind, wie z. B. der Eingangsbereich, die Flure, Treppen und Aufzüge, der ABC-Shop und die Kantine sowie das Parkhaus und die Besucherparkplätze. 

Das Hausrecht für von Panavia Aircraft GmbH vermietete Flächen und Räumlichkeiten obliegt dem jeweiligen Mieter. 

Ausübung des Hausrechts  


1. Die Ausübung des Hausrechts der Panavia Aircraft GmbH obliegt neben dem Geschäftsführer der Panavia Aircraft GmbH den jeweils von diesem bevollmächtigten Hausrechtsbeauftragten. 
 
2. Hausrechtsbeauftragte sind die folgenden Personen: 

Director Financial & Commercial   (Rainer Otto)  
Senior Manager Administration  (Christin Piotter) 
Task Manager Technical Facility Management (Britta Kalisch)  
Senior Legal Counsel (Esteban Orellano) 
Legal Counsel  (Ute Küttner-Mavuo) 

sowie, außerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten der Panavia Aircraft GmbH, den Mitarbeitern des beauftragten Sicherheitsdienstes (ATG Sicherheitsgesellschaft mbH) 

3. Die in Ausübung des Hausrechts durch den Geschäftsführer der Panavia Aircraft GmbH getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen gehen denen der Hausrechtsbeauftragten vor. 
 
4.  Zur Gewährleistung eines geordneten Betriebes des ABC gilt zudem die  
HAUSORDNUNG für das Airport Business Centre  (ABC) 

Diese Hausordnung gilt für gesamte Gebäude des ABC, einschließlich des Parkhauses, der Besucherparkplätze sowie aller zugehörigen Außenbereiche. Sie dient dem Schutz und der Sicherheit des Gebäudes und seiner Nutzer und Nutzer. Bitte halten Sie diese Bestimmungen ein, damit allen Beteiligten ein geordnetes und störungsfreies Zusammenleben und gemeinsames Wirtschaften ermöglicht wird. Im Interesse aller Nutzer muss die Panavia Aircraft GmbH Verstöße gegen die Hausordnung als Verletzung zivil- und/oder vertragsrechtlicher Pflichten ansehen und gegebenenfalls bei wiederholten Verstößen ein Hausverbot aussprechen und die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung prüfen.

1. Gegenseitige Rücksichtnahme 

Die gemeinschaftliche Nutzung eines Gebäudes durch den Eigentümer, die Besucher, die Nutzer verschiedener Unternehmensformen, Branchen und Nutzungsarten und sonstigen Nutzern bedingt neben einem guten nachbarschaftlichen Verhältnis auch gegenseitige Rücksichtnahme. 


Lärm- und Geruchsbelästigungen müssen im Interesse aller Nutzer unterbleiben. Maschinen und sonstige Einrichtungen, die Lärm und Erschütterungen verursachen, sind zu isolieren, damit eine Übertragung von Lärm und Erschütterungen unterbunden wird. Die übrigen Nutzer dürfen durch Gas, Dämpfe, Gerüche, Rauch, Ruß usw. nicht belästigt werden. Geruchsverursachende Maschinen und sonstige Einrichtungen dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie einen Abluftkanal über Dach erhalten und vorher die Genehmigung der Panavia Aircraft GmbH eingeholt wurde.

2. Rauchverbot 

2.1 Das Rauchen (einschließlich E-Zigarette und ähnlichem) im gesamten ABC sowie in einem Radius von 2 Metern Abstand zum Gebäude ist untersagt. Im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot (einschließlich E-Zigarette und ähnlichem) ist die Panavia Aircraft GmbH zur Erteilung eines Hausverbots berechtigt. Darüber hinaus wird die Panavia Aircraft GmbH in jedem Fall die Kosten einer Sonderreinigung für Teile eines Bereiches oder für den gesamten Bereich Rechnung stellen, mindestens jedoch mit einem Betrag von EUR 500,00. 

2.2 Das ABC einschließlich der Konferenzbereiche, ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mit sensiblen Rauchmeldern ausgestattet.  

Kommt es durch Rauchen (einschließlich E-Zigarette und ähnlichem) zu einer Aktivierung des automatischen Feueralarms und zu einer Intervention der Polizei und Feuerwehr, trägt der Nutzer in jedem Fall die anfallenden Kosten eines solchen Einsatzes. 

3. Sorgfaltspflichten der Nutzer 

3.1 Außerhalb von vermieteten Räumlichkeiten, also in gemeinschaftlichen Räumen und Flächen, hier insbesondere in Fluren und Gängen, dürfen keinerlei Gegenstände abgestellt oder gelagert werden. Das Reinigen von Gegenständen darf nur innerhalb von gemieteten Räume geschehen. Dies gilt nicht nur, aber insbesondere für Notausgänge und Fluchtwege. 

3.2 Haus- und Hofeingänge, Tordurchfahrten, Garagenvorplätze und Zuwege zu den Parkplätzen erfüllen nur dann ihren Zweck, wenn sie freigehalten werden. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass in diesen Bereichen keine Gegenstände abgestellt werden. 
 
3.3 Fahrzeuge von Nutzern und Besuchern dürfen nur auf den ausgewiesenen Plätzen abgestellt werden. Andere Fahrzeuge dürfen sich nur während der zum Auf- und Abladen erforderlichen Zeit auf den Versorgungsebenen außerhalb der Parkplätze aufhalten. Mieträume müssen das ganze Jahr über ausreichend belüftet werden. Fenster sind bei Kälte, Nässe oder Sturm sowie bei Verlassen der Mieträume geschlossen zu halten. Ist ein Lastenaufzug vorhanden, dürfen unhandliche und schwere Gegenstände nur damit transportiert werden – nicht über die Treppen. 

4. Benutzungsregelungen 

4.1 Die Panavia Aircraft GmbH stellt die Qualität des Trinkwassers im Gebäude des ABC nach den jeweils geltenden Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Trinkwasserversorgung, sicher. Dem Nutzer ist bewusst, dass sich bei einem längeren Stillstand der Trinkwasserversorgung (z. B. Betriebsurlaub) in den Trinkwasserleitungen/-behältern eine erhöhte Legionellenkonzentration bilden kann. Im Rahmen seiner Betreiberpflicht für die Mieträume hat jedoch der jeweilige Mieter sicherzustellen, dass stehendes Wasser in den Warmwasserleitungen/-behältern durch längeres Laufenlassen von Warmwasser an allen Warmwasser-Entnahmestellen (Küche, WC, Dusche) durch Frischwasser regelmäßig ersetzt wird.

4.3 Akustische Darbietungen im ABC, die außerhalb von vermieteten Räumlichkeiten zu hören sind, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Panavia Aircraft GmbH. 

4.4 Aus sicherheitstechnischen Gründen ist der Aufenthalt von Kindern, auf dem gesamten Gelände des Airport Business Centre nicht gestattet. Jugendliche ab 14 Jahren sind Zutritt und Aufenthalt nur dann gestattet, wenn sie in einem Beschäftigungsverhältnis (Mitarbeiter, Praktikant etc.) mit von im Airport Business Centre ansässigen Firmen stehen. 

4.5 Das Mitbringen von Haustieren in das Gebäude des Airport Business Centre, einschließlich der vermieteten Räumlichkeiten, sowie deren Aufenthalt dort ist nicht gestattet. Ausnahmen sind ausschließlich nach einer umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen in Einzelfällen und einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der Panavia Aircraft GmbH zulässig. 

In jedem Falle sind Hunde auf dem Gelände des Airport Business Centre an der Leine zu führen. 

4.6 Im gesamten Innenbereich des ABC ist das Mitführen und insbesondere Fahren mit Fahrrädern, Elektro-Rollern, Mofas und sonstigen Zweirädern sowie mit Skateboards, Longboards, Waveboards und ähnlichen Fortbewegungsmitteln nicht gestattet.  

Diese Fortbewegungsmittel sind in dem für Fahrräder gekennzeichneten Flächen im Parkhaus abzustellen. 

Von dem Verbot ausgenommen sind ausschließlich Krankenfahrstühle, unabhängig von ihrer Bauart und Antriebsart, sowie Rollatoren. 

 

 

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